Notensatz

Wir bieten Ihnen zwei grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie uns als Partner in Anspruch nehmen können.

  1. Normalerweise arbeiten wir nur für Sie. Sie erteilen uns einen Auftrag und wir richten uns völlig nach Ihren Wünschen, und verabreden mit Ihnen eine Berechnungsgrundlage (siehe Preise).
  2. Wir arbeiten für Sie und uns. Das heißt: Ihr Projekt ist für unser Verlagsprogramm interessant, Sie gestatten uns, das Projekt auch in unseren Katalog aufzunehmen. Dadurch können wir Ihnen, je nach Verkaufsperspektive, Preisnachlässe gewähren.

1. Ihr Auftrag - Ihr Projekt

Wir fertigen von Ihrer Vorlage komplette Partituren und Einzelstimmen in hoher Verlagsqualität an. Das heißt:

Ein Auftrag bei uns läuft folgendermaßen ab:

Sie schicken oder zeigen uns die Vorlage, oder einen repräsentativen Ausschnitt. Sie sagen uns was genau Sie brauchen (z. B. welche und wieviele Einzelstimmen) Die Preisfestlegung kann auf unterschiedliche Arten erfolgen:

  1. Festlegung eines Seitenpreises: Wir berechnen einen endgültigen Seitenpreis, getrennt für Partitur und Stimmenauszüge, je für die erste Kopie (weitere zu unseren Bookletpreisen). Dieser Preis beinhaltet sämtliche Arbeitgänge und Ausdrucke bis zum fertigen Notenheft.
  2. Festpreis: Wir sagen Ihnen einen Festpreis, der sämtliche Arbeitsgänge, Stimmenauszüge usw. einschließt. Lediglich für die Bookletanfertigung berechnen wir unsere Bookletpreise. Bei Großprojekten (z. B. Oper) können auch diese bereits im Festpreis berücksichtigt werden.

In gemeinsamem Einverständnis legen wir einen Fertigstellungszeitpunkt fest.

Wir nehmen unter Umständen auch Eilaufträge an.

Vor Beginn der Arbeit brauchen wir von Ihnen:

  1. eine möglichst saubere Vorlage (Manuskripte sind normalerweise kein Problem), Fotokopie reicht aus sofern lesbar. Gefaxte Vorlagen sind normalerweise nicht ausreichend.
  2. Falls das Werk Gesangstexte einschließt, die im Manuskript schlecht lesbar sind, hilft uns ein Libretto meistens, Zeit (und Kosten) zu sparen.
  3. einen genauen Plan über Anzahl und Art der benötigten Stimmen (Transposition, Generalbaßziffern in Stimmenauszügen usw.). Eine fehlerhafte Anweisung kann zu Extrakosten führen! Wir können immer zusätzliche Stimmen anfertigen, aber eine einmal angefertigte Stimme wird in jedem Fall berechnet (natürlich ist die Anzahl der benötigten Stimmen zu diesem Zeitpunkt nicht vordringlich, wichtig ist nur, daß wir wissen, welche Stimmen gebraucht werden).

Wir arbeiten in drei Arbeitgängen:

  1. Fertigstellung der Partitur in einer Rohfassung mit vorläufiger Seitenformatierung. Erste Korrekturlesungen von uns. Anfertigung eines ersten Korrekturausdrucks. Wir schicken Ihnen diesen Ausdruck zu (auf Wunsch als PDF per Email). Sie schicken uns Ihre Korrekturen zurück (wir geben Ihnen genaue Anweisungen wie dies zu erfolgen hat).
  2. Wir korrigieren nach Ihren Anweisungen. Wir machen die endgültigen Einstellungen zum Layout, fertigen Einzelstimmen an, richten in diesen Umblätterstellen ein (soweit möglich) und schicken Ihnen einen weiteren Korrekturabzug aller Stimmen und der Partitur. Sie können uns jetzt noch letzte Korrekturen und kleinere Änderungen mitteilen.
  3. Als letztes fertigen wir den kompletten Stimmensatz und die Partitur an und schicken Ihnen alles zu. Das beinhaltet normalerweise geheftete Stimmen und Partituren, bei dicken Partituren auch gebunden.

Weitere Exemplare können wir jederzeit nachliefern. Einmal fertiggestellte Projekte werden bei uns archiviert.

Auf Wunsch können wir Ihnen auch das gesamte Projekt als PDF Dokument zukommen lassen (per E-Mail oder auf CD), welches sie mit dem kostenlosen Programm Adobe Acrobat Reader auf fast jedem Computer ansehen und drucken können. Fragen Sie uns.

Normalerweise bleibt die Originaldatei aus dem Notensatzprogramm unser Eigentum, und wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt.

Wir können auch weitergehende Projekte realisieren, z. B.

Fragen Sie uns.

 

2. Ihre Idee - Unser Projekt

Wir bauen unser Verlagsprogramm ständig aus und suchen dabei immer nach interessanter Musik. Daher ist es naheliegend, daß wir für Anregungen, aber auch Wünsche, immer ein Ohr haben.

Ein Beispiel: Sie entdecken ein noch unbekanntes Streichquartett von hoher Qualität, von welchem kein modernes Material existiert. Sie haben dafür eine ordentliche Quelle (z. B. Manuskript oder Erstdruck) oder wissen wo diese sich befindet (wir können Ihnen jedoch auch bei der Suche helfen). Wir entscheiden, ob dieses Werk für unser Verlagsprogramm von Interesse ist.

Wenn es das ist gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Wir planen das Projekt in unser Verlagsprogramm ein. Wir können Ihnen keinerlei Garantien über einen Fertigstellungszeitpunkt geben. Nach Fertigstellung steht Ihnen das Notenmaterial käuflich zum Verlagspreis zur Verfügung. Sonderwünsche können in diesem Fall meist nicht berücksichtigt werden oder müssen extra berechnet werden.
  2. Sie haben ein Interesse an einer zügigen Bearbeitung und vereinbaren mit uns einen Termin zur endgültigen Fertigstellung. Wir vereinbaren mit Ihnen Konditionen und Preise, die jedoch unter denen eines normalen Auftrags sind. Dafür geht das gesamte Projekt nach Fertigstellung in unser Verlagsprogramm über. Dabei können wir Ihnen eine Schonfrist einräumen (z. B. um Ihnen die Uraufführung oder Erstaufnahme des Projekts zu gestatten. So vereinbarte Termine und Fristen sind genauso verbindlich wie bei einem Verlagsunabhängigen Projekt. Je nach Vereinbarung sind wir in der Lage auf Ihre besonderen Wünsche einzugehen.

In beiden Fällen haben Sie keinerlei weitergehende Rechte an dem angefertigten Material. Auch können wir Ihnen keine PDF Dateien anfertigen.

Um für unser Verlagsprogramm in Frage zu kommen, sollte das Projekt folgende Bedingungen erfüllen:

 

Was wir sonst noch können

 

Preisbeispiele

Notenbeispiele